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Kreisverbände werden eingerichtet auf der Ebene mindestens eines Landkreises oder mindestens einer kreisfreien Stadt. Für die Mitgliedschaft in einem DGB Kreis– oder DGB Ortsverband gilt das Wohnort und Arbeitsortprinzip.
Die Regions-Geschäftsstellen unterstützen die Kreis– und Ortsverbände durch inhaltlich-fachliche Beratung, Informationsvermittlung und Qualifizierung, Koordination bei Fach- und Schwerpunktaufgaben, Übernahme von Verwaltungs-aufgaben.
In Abgrenzung zu den Aufgaben der DGB-Region, die durch Gewerkschaftssekretäre wahrgenommen wird, ist die Arbeit auf die lokalen, örtlichen und kommunal- und gewerkschaftspolitischen Fragestellungen in der Fläche nur durch ehrenamtliche Mitarbeit zu leisten.
Die zentralen Aufgaben sind dabei:
- Gewerkschaftliche Interessenvertretung in der Kommunalpolitik entsprechend den Kernaufgaben des DGB,
- Initiierung und Mitarbeit in kommunalen Netzwerken,
- Mobilisierung für zentrale Kampagnen und Aktionen sowie Planung und Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen und Veranstaltungen vor Ort,
- Lokale Öffentlichkeitsarbeit,
- Unterstützung und Initiierung wohnbereichsbezogener Gewerkschaftsgruppen.
Die ehrenamtliche Binnenstruktur ist integraler Bestandteil der Region. Sie ist eingebettet in die Meinungs- und Willensbildung der Gewerkschaften in der Region. In der DGB-Region München ist zur Zeit ein Kreisverband aktiv. Dieser Kreisverband koordiniert die Tätigkeiten und Aktivitäten der Ortsverbände in den Landkreisen Freising und Erding.
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